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Lachende Gruppe von Kindern in Trikots mit dem Logo der Volksbanken Raiffeisenbanken

Morgen kann kommen

Über uns

Wir sind anders. Wir sind eine Genossenschaftsbank und damit unseren Kundinnen und Kunden sowie Mitgliedern verpflichtet. Ihr Antrieb steht bei uns im Vordergrund. Informieren Sie sich über unser Leitbild und die Genossenschaftsidee und erfahren Sie, wie wir gemeinsam mit Ihnen die Zukunft gestalten wollen.

Was uns auszeichnet

Eine Frau und ein Mann an einem Laptop

Leitbild

Solidarisch, fair, partnerschaftlich und persönlich: So beraten wir.

Ein Kind auf einer Wiese mit Alpakas

Genossenschaftsidee

Genossenschaftsidee: Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele.  

Blauer Hintergrund, auf dem verschiedenen Icons zum Thema „Gemeinsam stark für die Zukunft“ sitzen

Gemeinsam stark für die Zukunft

Erfahren Sie, warum unsere Region auch in Zukunft auf uns zählen kann.

Wir für Sie

Erfahren Sie mehr über uns: Unser Leitbild macht deutlich, was uns von anderen unterscheidet und unser Geschäftsmodell so besonders macht. Dass dies erfolgreich ist, sehen Sie an unseren Zahlen und Fakten. 

Foto unseres Vorstands

Unser Vorstand

Der Vorstand Ihrer Harzer Volksbank eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Links W. Thomas, Aufsichtsratsvorsitzender, rechts, Dr. C.P. Frees Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender

Unser Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Links W. Thomas, Aufsichtsratsvorsitzender, rechts, Dr. C.P. Frees Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender

Unsere Vertreterversammlung

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Zahlen und Fakten

Genossenschaftliche FinanzGruppe

Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir Ihnen passende Finanzlösungen.

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Rating

Die Rating-Agenturen FitchRatings und Standard and Poor’s bewerten die Solvenz der Genossenschaftliche FinanzGruppe.

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Einlagensicherung

Wirkungsvoller Schutz für Ihre Einlagen durch Einlagensicherung und Institutsschutz.

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Wir sind da, wo Sie sind

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Besuchen Sie uns in einer unserer Filialen in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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